Kinderbehandlung

Kinderbehandlung

Bei Kindern empfehlen wir eine halbjährlich Mundhygienebehandlung mit Prophylaxe und Aufklärung bis zum 18. Lebensjahr. Diese Prophylaxe wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie sollten mit Ihrem Kind so früh wie möglich, spätestens jedoch mit 3 Jahren den Zahnarzt das erste Mal aufsuchen. In diesem Alter muss meist noch nichts gemacht werden und die Kinder lernen die Untersuchung als eine entspannte Routine kennen. Dadurch werden spätere Behandlungen enorm erleichtert weil das Kind mit dem Zahnarztbesuch nichts Schlimmes verbindet. Findet der erste Kontakt erst statt wenn es schon zu spät ist, weil das Kind bereits Schmerzen hat, gestaltet sich die Vertrauensfindung meist wesentlich schwieriger. Aber auch in solchen Fällen sind Sie in unserer kinderfreundlichen Praxis in guten Händen.

Durch das Tragen von kieferorthopädischen Geräten, wie festsitzende Spangen, entsteht die Notwendigkeit zu individuellen Mundhygieneanweisungen. Ebenso wie bei allgemein schlechter Mundhygiene sollte Ihr Kind dann häufiger kontrolliert und zur optimalen Putztechnik motiviert werden.

Wir bieten Ihrem Kind ein „Training“ in Mundhygiene an und bestellen es je nach individuellem Bedarf regelmäßig in die Praxis. Man erreicht damit einen möglichst langen Erhalt der Milchzähne, da diese eine wichtige Platzhalterfunktion erfüllen. Durch die Verminderung der Kariesanfälligkeit und die Reduzierung von Bakterien und der damit verbundenen Zahnfleischentzündung stellt sich insgesamt ein optimaler Erfolg ein.

Kauflächenversiegelung

Hartnäckige Beläge auf den Kauflächen der Zähne werden mit der Zahnbürste oft nur schlecht entfernt. Daher entsteht hier besonders schnell Karies. Wir empfehlen Ihnen daher die Versiegelung der Kauflächen der Seitenzähne.

Bei einer Versiegelung werden die Zähne gründlich gereinigt und vorhandene Beläge oder Karies entfernt. Die Kauflächen werden mit einem speziellen Gel aufgeraut damit sich der Lack mit dem Zahn verbindet. Anschließend wird der Lack auf die Zahnrillen aufgetragen und mit einem speziellen Licht gehärtet. Eine Versiegelung tut nicht weh und schützt die Zähne vor Karies. Die Versiegelung der großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei manchen Kindern ist auch die Versiegelung der Milchzähne oder der bleibenden kleinen Backenzähne sinnvoll.

Wir sprechen gerne mit Ihnen über einen für Ihr Kind individuellen Plan zum Erreichen optimaler Mundhygiene.